Dies bedeutet, dass im Einzelhandel die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) greift! Davon ausgenommen sind nur Geschäfte der Grundversorgung.
Für Körpernahe Dienstleistung (Friseur, Nagelstudio etc.) gilt die 3-G-Regel nur mit PCR-Test!
In der Innengastronomie, im Fitnessstudio, im Kino oder in der Spielothek ist ein 2G Nachweis (geimpft oder genesen) erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass im gesamten RHEIN CENTER das Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mundschutzes vorgeschrieben ist! Bitte beachten Sie auch weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln!
BLEIBEN SIE GESUND!