Nach den aktuellen Bestimmungen dürfen Personen aus den Schweizer und französischen Grenzregionen (das heißt: Kanton Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura und Solothurn sowie die französischen Départements Haut-Rhin und Bas-Rhin) wieder in Deutschland einkaufen.
Voraussetzung ist eine vollständige Impfung (1. und 2. Impfung) seit mindestens 14 Tagen, als Nachweis wird hierfür die Impfdokumentation benötigt. 


Wir freuen uns sehr, Sie wieder begrüßen zu dürfen. 

Bitte unbedingt beachten:

